Zu Beginn der 64. Bundesliga-Saison ist es dem BVB und seinen Fans ein wichtiges Anliegen, die Entscheidung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel hervorzuheben. Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regelung nach einem langjährigen Verfahren im Grundsatz als rechtmäßig bewertet. Diese Entscheidung wurde im Rahmen der vergangenen Fanrat-Sitzung am 19. August 2026 eingehend besprochen. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die grundsätzliche Bewertung des Bundeskartellamts ausdrücklich begrüßt wird.
Die 50+1-Regel stellt seit ihrer Einführung im Jahr 1998 einen zentralen Grundpfeiler des deutschen Profifußballs dar. Im Einklang mit einer mitgliedergeführten Vereinskultur und nachhaltigen Wirtschaftsmodellen bildet sie die Grundlage für ein Alleinstellungsmerkmal, das die Bundesliga im internationalen Vergleich in erheblichem Maße abhebt.
Borussia Dortmund und seine Fans stehen klar zur 50+1-Regel und ihrem langfristigen Erhalt. Die grundsätzliche Einschätzung des Bundeskartellamts begrüßen wir daher ausdrücklich.
Wir sind davon überzeugt, dass der langfristige Erfolg des deutschen Fußballs auf diese Weise sichergestellt werden kann. Auch deshalb hat der BVB dieses Prinzip bereits vor vielen Jahren fest in seiner Satzung und dem Grundwertekodex verankert.
BV. Borussia 09 e.V. Dortmund
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
SÜDTRIBÜNE DORTMUND
BVB-Fanrat
schwatzgelb.de
Quelle: Südtribüne Dortmund
